Für Sie als Unternehmen eine sichere Arbeit finden!
So gehen wir als Zeitarbeitsunternehmen vor – 8 Punkte:

1. Die richtigen Vertragspartner finden
Zeitarbeitsunternehmen und Kunde sollten einvernehmlich zusammen arbeiten. Dazu bringt das Zeitarbeitsunternehmen unter anderem diese Voraussetzungen mit:

  • Personal mit Fach- und Sozialkompetenz
  • Es verfügt über eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zur gewerbsmäßigen Überlassung von Mitarbeitern
  • Es sorgt für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeiter
  • Es verfügt über Personal, das für die vom Kunden gestellten Anforderungen geeignet ist
Ebenso wie sich der Kunde über das Zeitarbeitsunternehmen informiert, macht sich das Zeitarbeitsunternehmen ein Bild über den Betrieb, in dem sein Mitarbeiter eingesetzt werden soll - präventiv erfolgen Besuche bzw. Besichtigungen vor Einsatzbeginn und während des Einsatzes.

2. Den Einsatz gut vorbereiten
Ob es passendes Personal hat und wie es seine Mitarbeiter optimal vorbereitet, beurteilt das Zeitarbeitsunternehmen, wenn es die genaue Kundenanforderung kennt. Der Kunde macht deshalb Angaben über:

  • die auszuführenden Tätigkeiten, die nötigen Kenntnisse, Erfahrungen, körperliche Eignung und die dazu erforderlichen Qualifikationen und Nachweise
  • den Arbeitsplatz und seine Umgebung einschließlich Gefahren, z.B. durch Gefahrstoffe und gefährliche Arbeitsverfahren und Anlagen
  • den Einsatz und die Verfügbarkeit persönlicher Schutzausrüstungen
  • erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge
3. Die Mitarbeiter integrieren
Das Kundenunternehmen benennt einen im Betrieb zuständigen Ansprechpartner. Diese Person ist für die Eingliederung des Fremdpersonals zuständig und führt den neuen Mitarbeiter in die allgemeinen und firmenspezifischen Gepflogenheiten ein (z.B. Betriebsbesichtigung, An- und Abmeldung, Begehung Sozialräume usw.).

4. Am Arbeitsplatz unterweisen
Im Betrieb des Kunden wird der Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens vor Beginn seines Einsatzes umfassend unterwiesen. Dies umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz und Aufgabenbereich des Mitarbeiters, beziehungsweise dessen Qualifikation und Erfahrung ausgerichtet sind (zwingender Vorgang - Erstunterweisung).

5. Persönliche Schutzausrüstungen
Ist das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen erforderlich, bekommt der Mitarbeiter diese gestellt und wird in der Benutzung unterwiesen.Wer dafür zu ständig ist, klären Zeitarbeitsfirma und Kunde vorher ab.

6. Abstimmung bei Problemen und Änderungen
Wird der Mitarbeiter für eine andere Tätigkeit oder an einem anderen Ort als vereinbart eingesetzt, informiert der Kunde das Zeitarbeitsunternehmen und den betroffenen Mitarbeiter umgehend. Alle dadurch notwendigen Schritte werden abgestimmt. Das gleiche gilt für Probleme: Zeitarbeit - Kunden - Mitarbeiter.

7. Arbeitssicherheits-Maßnahmen unterstützen
Der Mitarbeiter unterstützt alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen in dem fremden Unternehmen. Das heißt zum Beispiel, dass er die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen benutzt, aber auch dass er Weisungen nicht befolgt, die erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheitsschutz verstoßen. Wir unterstreichen diese Aussage mit der Ausgabe unserer ams-Visitenkarte.

8. Probleme ansprechen und Unfälle melden
Kommen während des Einsatzes Probleme in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz auf, werden diese von dem zuständigen Vorgesetzten, der für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig ist, angesprochen und werden an die Zeitarbeit gemeldet. Kommt es zu einem Unfall, meldet der Kunde dies dem Zeitarbeitsunternehmen umgehend. Der Kunde ermöglicht der Sicherheitsfachkraft der Zeitarbeit eine Unfallortbesichtigung (Arbeitssicherheitsvereinbarung).