Arbeitsschutz-Management-Systeme in der
Arbeitnehmerüberlassung Welches? Wie? Weshalb?

Der Nationale Leitfaden NLF / ILO-OSH 2001 für Arbeitsschutz-Management-Systeme legt die Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie anfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich sollen diese Managementsysteme einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen.

Insbesondere das AMS und OHRIS System wird im Rahmen einer Großoffensive (seit 2010) durch die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichten in alle Unternehmen getragen, in den meisten Fällen sind Kunden der Zeitarbeitsunternehmen hier einen Schritt voraus. Der Grund für diese Gegebenheit liegt einfach an dem wesentlich höheren Auflagen für die Entleihbetriebe. Gemäß den beschriebenen Vorgängen ergibt sich eine dynamisch ansteigende Nachfrage, seitens der Entleihbetriebe bzgl. benötigter Dienstleister, welche mit einem transparenten Arbeitsschutz-Management-System ausgestattet sind.

Alle hier genannten Systeme entsprechen den gleichen Anforderungen, gemäß der gültigen Leitfäden für Arbeitsschutz-Management-Systeme.

Der gesamte Prozess der Arbeitnehmerüberlassung bzw. der Dienstleistung wird nachvollziehbar dokumentiert. Durch die Erlangung von dokumentierter Rechtssicherheit wird das Unternehmen gegen Regressansprüche, ausgelöst durch Arbeitsunfälle mit Folgen, wie Körperverletzungen und Sachschäden, geschützt.

Alle Systeme stellen den Mensch und den Arbeitsschutz in den Vordergrund und sind für internationale Einsätze erweiterbar (OHSAS 18001).

Der hohe Anspruch dieser Systeme ermöglicht die Generierung neuer Kundenkreise und sichert aktive Kunden, denn immer mehr Entleiher fordern ihre Dienstleister auf, ein Arbeitsschutz-Management-System nachzuweisen. Die verbesserte Akzeptanz des Unternehmens bei den Kunden und den Mitarbeitern ist natürlich ein weiterer positiver Effekt.

1. AMS (System der Berufsgenossenschaften)
„Arbeitsschutz Mit System“ basierend auf 7 Systempunkte (OHRIS vernetzbar / erweiterbar), ist kompatibel mit dem internationalen Leitfaden für Arbeitschutz-Management-System (International Labour Organization ILO-Richtlinien OHSAS 18001 und kompatibel mit dem OHRIS-System der GAA). Aktive Aufbauunterstützung und Vorprüfung durch technische Aufsichtsbeamte in Zusammenarbeit mit dem Zeitarbeitsunternehmen und dem beauftragten Dienstleister.

  • Speziell für die Anwendung in der Zeitarbeit von der VBG entwickelt
  • Regelmäßige Systemprüfungen und die Aufbauunterstützung durch die VBG erfolgen beitragsfrei
  • Transparent und übersichtlich für Leser und Anwender
2. OHRIS  (Occupational Health- and Risk- Management-System)
basierend auf einer DIN ISO Struktur, es können auch andere Strukturen verwendet werden (OHRIS vernetzbar / DIN ISO Matrix-Abgleich erforderlich), ist kompatibel mit dem internationalen Leitfaden für Arbeitschutz-Management-System (Int.-Labour Organization ILO-Richtlinien - OHSAS 18001 + ISO 9001 + ISO 14001). Aktive Aufbauunterstützung und Vorprüfung durch technische Aufsichtsbeamte in Zusammenarbeit mit dem Zeitarbeitsunternehmen und dem beauftragten Dienstleister.
  • Regelmäßige Systemprüfungen und die Aufbauunterstützung durch die Gewerbeaufsicht erfolgen beitragsfrei.
3. Arbeitsschutz Management (gemäß der Norm EN ISO 9001 + ISO 14000) basierend ausschließlich auf DIN ISO Struktur, ist kompatibel mit dem internatonalen Leitfaden für Arbeitschutz-Management-System (Int.-Labour Organization ILO-Richtlinien OHSAS 18001).
  • Aktive Aufbauunterstützung und Vorprüfung durch technische  Aufsichtsbeamte oder Prüfbeamte entfällt.
  • Regelmäßige Systemprüfungen und die Aufbauunterstützung jährlich gebührenpflichtig.